Die Einrichtung eines Grabmals besteht aus vielen Einzelleistungen.

Neuaufstellung

Bei der Neuaufstellung sind Vorschriften bezüglich Gestaltung und Größe zu beachten. Wir kennen die jeweiligen Friedhofsordnungen und erledigen die behördlichen Genehmigungen für Sie.

 

Todesfall (beim Doppelgrab):

Ist bereits ein Doppelgrab vorhanden, ist es notwendig, dies beim Todesfall der weiteren Person vor der Beerdigung abzuräumen. Bitte nehmen Sie unmittelbar nach dem Tod Ihres Angehörigen Kontakt mit uns auf. Wir entfernen innerhalb weniger Stunden die gesamte Grabanlage und lagern diese bei uns bis zu Wiederverwendung ein.

 

Nachschrift und Wiederaufstellung

Die Wiederaufstellung erfolgt in der Regel nach einem Jahr. In dieser Zeit kann sich die Erde des Grabhügels setzen. Inzwischen wird die Grabanlage von uns gereinigt und mit der weiteren Inschrift versehen. In Absprache mit Ihnen versetzen wir die Anlage erneut.